Lernkonzepte Für die einen ist sie pädagogisch sinn- voll, für die anderen ein Zwangsmittel: Die Anwesenheitspflicht bei Lehrveran- staltungen ist sowohl unter Dozierenden als auch unter Studierenden umstritten. Nicolas Scherger hat eine Diskussion moderiert, zu der sich Uwe Wagschal, Professor am Seminar für Wissenschaft- liche Politik, und David Koch, Vorstands- mitglied des u-asta und des Allgemeinen Studierendenausschusses, getroffen haben. uni’lernen: Herr Koch, stellen Sie sich vor, Sie sind Dozent, halten ein Seminar, 30 Leute sind angemeldet, und nur die Hälfte ist anwesend. Wie fänden Sie das? David Koch: In der ersten Stunde würden sicher alle kommen. Ich würde mit ihnen die Schwerpunkte und Methoden gemein- sam ausmachen. Die Studierenden sollen die Sitzungen so gestalten, dass alle zur Mitarbeit motiviert werden. Wenn trotzdem beim nächsten Mal nur 15 da sind, arbeite ich lieber mit 15 Motivierten als mit einer stummen Masse. Uwe Wagschal: Wenn Sie erst einmal da- rüber räsonieren, wie Sie ein Seminar gestalten wollen, haben Sie bei der heutigen Verdichtung der Lehre und den Ansprüchen der Studierenden sofort verloren. Wir müs- sen Studierenden von Anfang an ein Curri- culum vermitteln, weil sie präzises Fach- und Methodenwissen benötigen. Koch: Bildung heißt nicht, dass Lehrende uns Studierenden etwas Bestimmtes ein- trichtern müssen, sondern dass wir unseren Lernprozess selbst gestalten und gemein- sam darüber nachdenken, wie wir lernen wollen. Dazu trägt Anwesenheitspflicht gerade nicht bei. Sie lenkt vielmehr von grundlegenden Defiziten in der Lehre ab. Wie ist die Anwesenheitspflicht rechtlich verankert? Koch: Sie ist rechtlich fragwürdig. Die Lei- tung der TU Dresden schreibt, dass es nicht haltbar ist, für eine Prüfung die Anwe- senheitspflicht als Vorleistung festzusetzen. Denn Anwesenheit ist kein Inhalt. Die Uni- versität Duisburg-Essen sieht das genauso. Und im Landeshochschulgesetz Baden- Württembergs ist kein Absatz zu finden, der eine Anwesenheitspflicht rechtfertigen könnte. Wagschal: Die Dozierenden können sie festsetzen, das ist vom Landeshochschul- recht gedeckt. Sächsisches Hochschul- Dabeisein ist alles? uni'lernen2011 18