Prof. Dr. Lars P. Feld hat seit 2010 die Professur für Wirtschaftspolitik und Ordnungsökonomik an der Universität Freiburg inne und ist Direktor des Walter- Eucken-Instituts. Er hat Volks- wirtschaftslehre an der Uni- versität des Saarlandes stu- diert. Auf Promotion und Habilitation an der Universität St. Gallen / Schweiz folgten Stationen als Professor für Volkswirtschaftslehre in Mar- burg und Heidelberg. Seit 2003 gehört Feld dem Wissen- schaftlichen Beirat beim Bun- desministerium der Finanzen an, 2007 wurde er zum Sach- verständigen für die Kom- mission von Bundestag und Bundesrat zur Modernisierung der Bund-Länder-Finanzbe- ziehungen benannt. Seit 2011 ist er Mitglied des Sachver- ständigenrats zur Begutach- tung der gesamtwirtschaft- lichen Entwicklung. Seine Forschungsschwerpunkte sind Wirtschaftspolitik, Finanz- wissenschaft, Neue Politische Ökonomie und Ökonomische Analyse des Rechts. Foto: privat Zum Weiterlesen Burret, H. T. / Feld, L. P. / Köhler, E. A. (2014): Panel cointegration tests on the fiscal sustainability of German states. Diskussionspapier, Albert-Ludwigs-Universität Freiburg und Walter Eucken Institut. Burret, H. T. / Feld, L. P. / Köhler, E. A. (2014): The fiscal sustainability of German states (Laender): time series evidence. Diskussionspapier, Albert-Ludwigs-Universität Freiburg und Walter Eucken Institut. Burret, H. T. / Feld, L. P. / Köhler, E. A. (2013): Sustainability of public debt in Germany – historical considerations and time series evidence. In: Jahrbücher für Nationalökonomie und Statistik / Journal of Economics and Statistics 233/3, S. 291–335. sich aus Mitgliedern der Landesregierungen zu- sammensetzt. Die Bundesländer bestimmen also mit, dürfen aber nicht von den gemeinsamen Be- schlüssen abweichen. Zu den Gemeinschafts- steuern zählen die Lohn- und Einkommensteuer, von der die Bundesländer einen Anteil von 42,5 Prozent erhalten, und die Körperschaftssteuer, die Bund und Ländern je zur Hälfte zufließt. „Mein Vorschlag ist, dass die Bundesländer zu- nächst einen Teil ihres Aufkommens aus diesen Steuern mithilfe von Zuschlägen selbst erheben und den Rest weiter aus einem gemeinsamen Topf bekommen“, erklärt Feld. Ein sanfter Ein- stieg in das Modell würde die Planung erleichtern und sicherstellen, dass die Steuersätze – und da- mit die Einnahmen – nicht von Anfang an zu stark auseinanderdriften. Der Anteil, über den die Bun- desländer bestimmen, könnte sich aber mit der Zeit erhöhen, sodass der Wettbewerb stufenwei- se verschärft würde. Hinzu kommt, dass dieses System ebenfalls mit einem Länderfinanzaus- gleich vereinbar wäre. Dieser dürfte sich aller- dings nicht an den Steuereinnahmen der Bundesländer orientieren, weil das den Wettbe- werb widersinnig machen würde. Ziel wäre viel- mehr, unterschiedliche Ausgangsbedingungen durch einen Ressourcenausgleich zu relativieren. Ist das BIP pro Kopf in einem Bundesland bei- spielsweise niedriger als in einem anderen, ist damit auch die Basis geringer, auf die es Steuern erheben kann. Ein Ressourcenausgleich könnte dem entgegenwirken, und zwar unabhängig da- von, wie hoch die Steuersätze und die Einnah- men der einzelnen Bundesländer am Ende tatsächlich sind. Statt die Ergebnisse zu verein- heitlichen, sorgt er also für Chancengleichheit und damit für fairen Wettbewerb. Damit wäre es indes möglich, dass ein armes Land mithilfe ei- nes hohen Steuersatzes mehr Einnahmen erzielt als ein reiches Land mit einem niedrigen – und dennoch Ausgleichszahlungen erhält. Was aber, wenn sich die Bundes- länder im Steuerwettbewerb gegensei- tig unterbieten, weil sie sich als attraktive Standorte für Wirtschaft und Bevölkerung profi- lieren wollen – so stark, dass sie ihre öffentli- chen Aufgaben nicht mehr erfüllen können und der Wohlfahrtsstaat unter Druck gerät? Solche Ängste prägen die Diskussion in Deutschland. Feld jedoch verweist, wie schon bei der Schul- denbremse, auf die Schweiz. Sie ist für den Wirt- schaftswissenschaftler gleichermaßen Vorbild und Forschungsobjekt. Er beobachtet, dass der Steuerwettbewerb dort intensiv ist und stark wirkt: „Die Schweizer Kantone lassen sich immer wieder etwas Neues einfallen, um sich Vorteile zu ver- schaffen. Schon aus dem 19. Jahrhundert gibt es wunderbare Episoden, wie sich beispielsweise Basel-Land über Zürich beschwert.“ Die Politik muss daher den Rahmen für fairen Wettbewerb stetig anpassen. Doch abgesehen von vereinzel- ten Fehlsteuerungen, sagt Feld, profitiere die Schweiz von der kantonalen Konkurrenz. Denn spätestens am Wahltag gebe es eine wirksame Kontrollinstanz: „Landesregierungen mit Steuer- autonomie sind gegenüber ihren Bürgerinnen und Bürgern stärker rechenschaftspflichtig.“ www.eucken.de/institut/leitung-lars-p-feld.html Riesiges Defizit: Die Bundesrepublik hat mehr als 2.000 Milliarden Euro Schulden angehäuft. Entscheidend ist aber nicht der Fehlbetrag selbst, sondern sein schnelles Wachstum. Foto: Atelier W/Fotolia 15