Please activate JavaScript!
Please install Adobe Flash Player, click here for download

uni'wissen 01-2015

Neue ethische Leitlinien existieren vermehrt auch für Forscher: Die Max-Planck-Gesellschaft hat, wie 2014 auch die Deutsche Forschungsge- meinschaft zusammen mit der Wissenschaftlichen Gesellschaft Leopoldina, Regeln zum verantwort- lichen Umgang mit Forschungsrisiken aufgestellt. „Diese Kodizes sind zwar nicht gesetzlich veran- kert, können aber bei Förderentscheidungen und Haftungsfragen rechtlich relevant werden. Ent- scheidend ist hierbei, wie sie umgesetzt werden“, erklärt Vöneky, die am Max-Planck-Kodex mitge- arbeitet hat. Die Gremien und Kodizes greifen in die For- schungsfreiheit ein – also in ein Recht, das im Grundgesetz verankert ist. Daher stellt sich für Vöneky die zentrale Frage: Ab wann muss der Gesetzgeber festlegen, welche Forschung erlaubt ist und ob sie genehmigt werden muss? „Das entwickelt werden kann, der die Krankheit über- winden und damit viele Leben retten könnte. Vöneky untersucht, wo ethische Standards mit dem Recht zusammenwirken. Sie prüft, ob und inwieweit dies nach deutschem und europäischem Recht so- wie nach dem Völkerrecht zulässig ist. Moralische und ethische Standards erhalten durch Öffnungs- klauseln im Zivilrecht, im Strafrecht oder im Öffentli- chen Recht Geltung und beziehen sich dort auf Sitten und Moral. In gesetzlichen Regelungen finden sich auch Verweise auf ethische Leitlinien, die be- stimmte Berufsgruppen erstellt haben – zum Beispiel im Völker- oder Satzungsrecht. „Bei Versuchen am Menschen oder bei der Stammzellforschung sind außerdem Ethikkommissionen auf gesetz- licher Grundlage eingerichtet worden, die in konkreten Einzelfällen über ethische Fragen entscheiden – ein weiteres Beispiel für die Ethisierung des Rechts“, führt Vöneky aus. Grafik: Kathrin Jachmann, Mathilde Bessert-Nettelbeck, Karte: Ekler/Fotolia Quelle: Deutscher Ethikrat (2014) (Hrsg.): Biosicherheit – Freiheit und Verantwortung in der Wissenschaft; Universität Freiburg, Institut für Öffentliches Recht, Abteilung 2 (Völkerrecht und Rechtsvergleichung) uni wissen 01 201534 Beispiele für sicherheitsrelevante Forschung 2012 mutierte Varianten des Vogelgrippevirus H5N1 2001 Entwicklung eines „Killer“- Mauspockenvirus 2002 Verstärkung eines Pathogenitätsfaktors des Vacciniavirus Beispiele für Bioterrorismus 1993 Anschläge der Aum Shinrikyo Sekte (Bacillus anthracis) 1984 Anschläge der Rajneeshee Sekte (Salmonella typhimurium) 2001 Anthrax-Anschläge (Bacillus anthracis) Biosecurity weltweit Beispiele für Richtlinien und Regeln zur Biosecurity Deutschland 2008/2014 Deutsche Forschungsgemeinschaft 2008 Bio-Deutschland 2010 Max-Planck-Gesellschaft 2012 Leibniz-Gemeinschaft 2013 Robert Koch-Institut 2014 Deutscher Ethikrat 2010 World Health Organisation 2009 International Gene Synthesis Consortium 2007 National Science Advisory Board for Biosecurity 2012 United States Government Policies 2007 Royal Netherlands Academy of Arts and Sciences Die Gre schungsf im Grun sich f wan we si zum Beispiel rsuchen am forschung f gesetz- die in agen die us. uni wissen 01201534

Seitenübersicht